Hinweis zur verpflichtenden Gästedatenerhebung:*
Die Erhebung von Gästedaten mit Namen, Telefonnummern, Datum des Besuchs, Zeitraum des Besuchs, sowie die Abnahme der Unterschrift zur Einwilligung einer 4 wöchigen "Speicherung", ist obligatorisch und durch die aktuelle Gesetzeslage in Verbindung mit der Corona-Pandemie der Bundesrepublik Deutschland verpflichtend. Die Einhaltung der jeweils gültigen "Coronaschutzverordnung", nebst der Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" von Bund und des Landes NRW, sind für den möglichen Betrieb einer Gastronomie gesetzlich verpflichtend!
Angabe unrichtiger Kontaktdaten werden mit empfindlichen Bussgeldern durch die Polizei und Ordnungsbehörden geahndet!
*Gemäß der "CoronaSchVO" des Landes NRW entfällt die Gästedatenerhebung ab 20.08.2021 bis auf Widerruf
Sommeröffnungszeiten:
März bis 1. Samstag im Oktober
Montag bis Sonntag
10:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Winteröffnungszeiten:
2. Samstag im Oktober bis Februar
Sonntag bis Freitag
11 Uhr bis 20:30 Uhr
Samstag Ruhetag